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Produktinformationen "Sungrow SG6.0RT V115 Wechselrichter 3~, 6kW - 0% MwSt."
Sungrow SG6.0RT Wechselrichter 3~, 6kW
Mit dem dreiphasigen Sungrow Wechselrichter können Sie die Nutzung einer Photovoltaik Anlage (PV Anlage) für den Eigenverbrauch optimieren.
Er ist für die Photovoltaik-Anlagen mit maximal 15 kWp ausgelegt und kann sowohl in passende neue Anlagen als auch in bestehende Anlagen integriert werden.
Flexibler Einsatz
- Parallelschaltung mit voller Kommunikation zwischen den Wechselrichtern möglich
Intelligentes Management
- Kostenloses Online-Monitoring zur Verbesserung des Energiemanagements für Endverbraucher, Installateure und Distributoren
- Remote Firmware Update und anpassbare Einstellungen
Energie unabhängig
- Hohe Lade- / Entladeleistung, um hohen Energiebedarf und Energiehandel zu ermöglichen
Einfach Installation
- Einzigartige Push-in Verbinder für zeitsparende Installation
- Einfache und schnelle Inbetriebnahme via App
- Leicht und kompakt
Lieferumfang
- 1 x Wechselrichter
Technische Daten
Gerät |
SG6.0RT |
PV-Eingang | |
Max. PV Eingangsleistung | 9000 W |
Max. PV Eingangsspannung | 1100 V |
Startspannung | 180 V |
Nennspannung | 600 V |
MPP-Spannungsbereich | 160 V - 1000 V |
Anzahl unabhängiger MPP-Eingänge | 2 |
Anzahl PV-Strings pro MPPT | 1 / 1 |
Max. PV-Eingangsstrom |
25A (12,5A / 12,5A) |
Max. Strom pro DC-Anschluss | 30 A |
Max. Kurzschluss-Strom | 32A (16A / 16A) |
AC-Eingang und -Ausgang | |
AC-Nennleistung | 6000 W |
AC-Nennstrom | 230 / 400 V |
Max. Ausgangsstrom | 10 A |
AC-Nennspannung | 3 / N / PE,230 / 400 V |
AC-Spannungsbereich | 180 V - 276 V / 311 V - 478 V |
Netzfrequenz / Bereich | 50 Hz / 45 - 55 Hz - 60 Hz / 55 Hz - 65 Hz |
THD | <3 % (bei Nennleistung) |
Leistungsfaktorbereich | einstellbar von 0,99 / 0,88 voreilend, 0,8 nacheilend |
Schutzfunktionen | |
Inselnetz-Schutz | Ja |
AC-Kurzschlussschutz | Ja |
Leckstromerkennung | Ja |
DC-Schalter (Solar) | Ja |
Überspannungskategorie | III [MAINS], II [PV] [BATTERIE] |
Überspannungsschutz | DC-Typ II / AC-Typ II |
System | |
Max. Wirkungsgrad | 98,40 % |
Europäischer Wirkungsgrad | 97,40 % |
Schutzart | IP65 |
Betriebstemperaturbereich | - 25 °C bis 60 °C |
Max. Zulässige relative Luftfeuchte | 0 % - 100 % |
Kühlprinzip | Natürliche Kühlung |
Max. Betriebshöhe | 4000 m (> 2000 m Derating) |
Geräuschemission | 35 dB (A) |
Display | LED |
Kommunikation | WLAN / Ethernet / RS485 / Di / DO |
DC-Anschluss | MC4 |
AC-Anschluss | Plug-and-play Stecker |
Konformität | IEC / EN 61000-6-1/2/3/4, IEC / EN62109-1/2, IEC 61727, IEC 62116, IEC 61683, EN50530, AS/NZS 4777.2:2015, VDE-AR-N-4105, DIN VDE0126-1-1, EN505549-1 |
Allgemein | |
Abmessungen (B x H x T) | 370 x 480 x 195 mm |
Montageart | Wandmontage |
Gewicht | 18 kg |
* Abhängig von der angeschlossenen Batterie
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen