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Produktinformationen "Solar Verlängerungskabel Flexisun 4mm² mit MC4 Stecker - Länge wählbar -"
Solar Verlängerungskabel FlexiSun 4 mm² mit MC4 Stecker - Länge wählbar -
Das Solarkabel ist zur Verlängerung zwischen Solarmodulen und für den Anschluss von Solarmodulen an den Wechselrichter.
Es ist witterungs-, UV- und ozonbeständig, sowie staub- und wasserdicht mit der Schutzklasse IP68.
Das Kabel besitzt eine hohe Flexibilität und ist auch für hohe mechanische Belastungen ausgelegt.
Alle Komponenten wurden mit Fachwerkzeug gecrimpt und weisen eine optimale Verbindungsqualität und Zugentlastung auf.
Produktdaten
- Hochwertige Isolierung
- Hohe mechanische Stabilität
- Gute Abriebfestigkeit
- Ausgelegt bis 1500 Volt Spannung
- Fertig konfektionierte Kabel
- Länge wählbar
Technische Daten
Solarkabel | |||||
Höchste zul. Betriebsspannung | 1200 AC (V) | ||||
Leitungsdurchmesser | 2,4 mm | ||||
Min. Leitungsaußendurchmesser | 5,3 mm | ||||
Max. Leitungsaußendurchmesser | 5,9 mm | ||||
Nennquerschnitt | 4 mm² |
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Nennspannung | 1000 V | ||||
Systemspannung | 1800 V | ||||
Cu-Zahl | 38 (kg/1000 m) | ||||
Farbe | Schwarz | ||||
Inhalt | 1 Paar | ||||
MC4 Stecker / Buchse |
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Schutzklasse | IP68 | ||||
Umgebungstemperatur | - 40 °C bis + 85 °C | ||||
Imax. | 45 bis 53 A | ||||
Anwendungsbereich |
Verschaltung PV Anlage, Wechselrichter, Stringverlängerung |
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.