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Produktinformationen "Fronius Datamanager 2 LAN / WLAN zur Übermittlung der PV-Anlagenwerte - 0% MwSt."
Fronius Datamanager 2
Der Fronius Datamanager ist die Kommunikationszentrale von Fronius Wechselrichtern für Anwendungen aller Art*. Mit der Internetanbindung per LAN oder WLAN sendet der Fronius Datamanager die PV-Anlagenwerte direkt zum Online-Portal Fronius Solar.web, womit Sie jederzeit einen Überblick über den Betrieb der Anlage haben.
Mit dem Fronius Datamanager können Wechselrichter somit direkt per WLAN mit dem Internet verbunden werden.
Die optimale Überwachung der Anlage sowie die Konfiguration des Datamanagers werden zudem durch die eigene Website am integrierten Webserver des Fronius Datamanager ermöglicht.
Mit den integrierten Schnittstellen Modbus RTU SunSpec, Modbus TCP SunSpec und Fronius Solar API (JSON, für Aktuellwerte) können Fronius Wechselrichter ganz einfach parallel zum Fronius Solar.web in Drittanbieter-Systeme eingebunden werden.
*Gilt für alle Wechselrichter (ausgenommen Fronius Symo Hybrid)
Die Vorteile im Überblick:
- Professionelle Visualisierung mit dem Online-Portal Fronius Solar.web
- Einfache Installation mit dem Inbetriebnahme-Assistenten dank geführter Konfiguration bis zur Anmeldung im Fronius Solar.web
- Komfortabler Support, da der Fronius Datamanager den Wechselrichter direkt mit Fronius Solar.web verbindet
Technische Daten
- Speicherkapazität: max. 4.096 Tage
- Versorgungsspannung: 12 V DC (Energieversorgung durch Wechselrichter)
- Energieverbrauch: < 2,0 W
- Anzahl Einspeisephasen: 3
- Schutzklasse: IP20
- Maße H x B x T.: 132 x 103 x 22 mm
- Betriebstemperaturbereich: -20 - + 65 °C
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen