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Produktinformationen "Balkon-Solarhalterung für Balkonkraftwerk 1 Modul (runder Handlauf) - 0% MwSt."
Balkon-Solarhalterung für Balkonkraftwerk 1 Modul (runder Handlauf) - 0 % MwSt.
Hochwertige Befestigungskonstruktion aus Edelstahl und Aluminium zur Montage eines Photovoltaikmoduls am Balkon mit rundem Handlauf.
Vorteile / Eigenschaften:
- Lieferung als direkt montagefähiges Kit
- Hochwertigen Materialien
- Einfache und flexible Installation
- In Übereinstimmung mit europäischen Normen entwickelt
- Geeignet für verschiedene runde Handläufe (bis max. 52 mm Durchmesser)
- Nach der Montage liegt Ihr Modul bündig, flach und senkrecht an Ihrem Balkongeländer
Installation:
1. Montieren Sie die Haken an dem Solarmodul
2. Befestigen Sie den Haken am Handlauf Ihres Balkongeländers
3. Installieren Sie die kurzen Schienen an Ihrem Balkongeländer
4. Fixieren Sie das Modul mit den Endklemmen
- Fertig!
Individuelle Anpassung?:
Sie benötigen eine Anpassung bei der Unterkonstruktion? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
Bestandteile / Lieferumfang:
Stück |
|
Haken |
3x |
Halterung Geländer |
3x |
Profil |
2x |
Sicherungsblech | 2x |
Endklemme |
2x |
Technische Daten:
Montageart: | Balkonmontagesystem |
Handlauf: | Rund (bis max. 52 mm Durchmesser) |
Montagewinkel | Bündig am Balkon |
Schneelast: | 1,6KN/m2 |
Verstellbar: | Nein |
Material Profil: | Aluminium |
Material Befestigung: |
Edelstahl |
Ausrichtung der Module: | Horizontal |
Garantie: | 10 Jahre |
*0 % Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0 % abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen